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Windmill
KOSTENLOSER ENERGIEPASS

Der Energieausweis ist seit 2009 bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht.

Bei der Vermietung oder beim Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Gebäuden.

Man unterscheidet zwei Arten: der Verbrauchsausweis, hier wird die Energieeffizienz auf Berechnungsgrundlage des tatsächlichen Verbrauchs vergangener Heizperioden ermittelt und der Bedarfsausweis, hier wird die Energieeffizienz anhand eines Gutachtens und technischer Daten des Gebäudes errechnet.

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Im Züge eines Makleralleinauftrages übernehmen wir, für Sie kostenfrei die Einholung des Energieausweises.

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